ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Dienstleistungen, Angebote, Beratungen, Coachings, Trainings, Assessments, Analysen, Workshops, Seminare, Retreats und sonstigen Leistungen von EŌN Human Performance & Healthy Aging, Inhaberin Laura Di Stefano (nachfolgend «EŌN» genannt). Mit Vertragsabschluss, Buchung, Anmeldung, Terminvereinbarung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden, sofern ihm vor Vertragsabschluss in zumutbarer Weise die Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt wurde.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Vertrages, schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots, Online-Buchung oder Zahlung einer Rechnung zustande. Mündliche Nebenabreden entfalten nur dann Rechtswirkung, wenn sie von EŌN schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungsangebot
EŌN bietet insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:
- Healthy Aging
- Ernährungscoaching
- Regenerationscoaching
- Lifestyle Coaching
- Personal Training
- Neurofunctional Training
- Athletic Performance Training
- Leistungs- und Bewegungsanalysen
- Psychophysiologische Anamnese
- Funktionelle Assessments
- Workshops
- Seminare
- Vorträge
- Retreats
- Individuelle Coaching- und Betreuungsprogramme
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Coaching-Paket.
4. Kein medizinisches Leistungsangebot
Die Dienstleistungen von EŌN stellen keine medizinische, therapeutische, psychologische oder physiotherapeutische Behandlung dar. EŌN erbringt keine ärztlichen Leistungen. Es werden keine medizinischen Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben. Die angebotenen Leistungen dienen ausschliesslich Coaching-, Trainings-, Ernährungs-, Regenerations-, Gesundheits- und Performancezwecken. Sie ersetzen weder ärztliche Untersuchungen noch medizinische Diagnosen oder Therapien. Bei gesundheitlichen Beschwerden, Erkrankungen oder Verdacht auf gesundheitliche Einschränkungen wird ausdrücklich empfohlen, eine entsprechend qualifizierte Fachperson zu konsultieren.
5. Diagnostische Assessments und Analysen
Im Rahmen der Betreuung können verschiedene Assessments, Tests, Analysen und Messverfahren eingesetzt werden. Diese dienen ausschliesslich der Erfassung funktioneller, leistungsbezogener, trainingsrelevanter, ernährungsbezogener oder verhaltensbezogener Parameter. Sämtliche Resultate dienen ausschliesslich Coaching-, Trainings-, Ernährungs- und Regenerationszwecken. Sie stellen keine medizinische Diagnostik im Sinne des schweizerischen Gesundheitsrechts dar. Aus den erhobenen Daten können keine medizinischen Diagnosen, Therapien oder Heilversprechen abgeleitet werden.
6. Zusammenarbeit mit Drittanbietern
EŌN arbeitet teilweise mit rechtlich, wirtschaftlich und fachlich unabhängigen Drittanbietern zusammen. Hierzu gehören insbesondere Ärzte, Labore, Diagnostikzentren, Therapeuten, Fitness- und Sportanlagen, Hotels, Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Veranstalter von Aktivitäten und weitere externe Fachpersonen. Soweit ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter zustande kommt, ist der jeweilige Drittanbieter für die von ihm erbrachte Leistung, deren Sicherheit, Qualität, Durchführung, Auswertung und fachliche Interpretation verantwortlich. EŌN haftet nicht für Pflichtverletzungen unabhängiger Drittanbieter, soweit EŌN diese nicht selbst zu vertreten hat. Eine Haftung von EŌN für eigenes vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten sowie für sonstige nach zwingendem Recht nicht ausschliessbare Haftungsfälle bleibt unberührt.
7. Eigenverantwortung des Kunden
Die Teilnahme an sämtlichen Dienstleistungen erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung. Der Kunde bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an den vereinbarten Leistungen teilzunehmen, soweit keine anderweitige fachliche Abklärung erforderlich ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Umsetzung sämtlicher Empfehlungen ausserhalb direkt betreuter Einheiten.
8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Betreuung relevanten Informationen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäss offenzulegen. Insbesondere sind mitzuteilen:
- Erkrankungen
- Verletzungen
- Operationen
- Schwangerschaften
- Medikamenteneinnahmen
- gesundheitliche Einschränkungen
- relevante Veränderungen des Gesundheitszustandes
EŌN haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Schäden oder Folgen, die auf unvollständigen, verspäteten oder falschen Angaben des Kunden beruhen.
9. Erfolg der Betreuung
Die Dienstleistungen von EŌN basieren auf aktuellen Erkenntnissen aus Training, Ernährung, Regeneration, Leistungsdiagnostik und Verhaltenswissenschaften. Da Ergebnisse von zahlreichen Faktoren abhängen, die ausserhalb des Einflussbereichs von EŌN liegen, wird kein bestimmter Erfolg geschuldet oder garantiert. Dies gilt insbesondere für Gewichtsreduktion, Muskelaufbau, Leistungssteigerung, Wettkampferfolge, Gesundheitsverbesserungen, Schmerzfreiheit, ästhetische Veränderungen und Regenerationsverbesserungen. Geschuldet wird die fachgerechte Erbringung der jeweils vereinbarten Dienstleistungen.
10. Umsetzung von Empfehlungen
Trainings-, Ernährungs-, Regenerations- und Lifestyle-Empfehlungen werden nach bestem Wissen erstellt. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über Art, Umfang und Intensität der Umsetzung. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
11. Nahrungsergänzungsmittel
Empfehlungen zu Nahrungsergänzungsmitteln erfolgen im Rahmen allgemeiner Beratungen und ersetzen keine medizinische oder pharmazeutische Beratung. Die Einnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, Schwangerschaft, Stillzeit, bekannten Unverträglichkeiten oder Unsicherheiten wird empfohlen, vor der Einnahme eine entsprechend qualifizierte medizinische oder pharmazeutische Fachperson zu konsultieren. EŌN haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für individuelle Unverträglichkeiten, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder gesundheitliche Folgen, soweit diese nicht auf einem von EŌN zu vertretenden Verhalten beruhen.
12. Haftung bei Training, Bewegung und sportlichen Aktivitäten
Die Teilnahme an Personal Training, Neurofunctional Training, Athletic Performance Training, Bewegungsprogrammen, Workshops, Seminaren, Retreats sowie sonstigen sportlichen oder körperlichen Aktivitäten erfolgt freiwillig. Der Kunde hat EŌN über bekannte gesundheitliche Beschwerden, Erkrankungen, Verletzungen, Einschränkungen und sonstige relevante Risiken zu informieren und erforderlichenfalls vor Teilnahme eine ärztliche Abklärung vorzunehmen. EŌN schuldet keine medizinische Überwachung des Gesundheitszustandes. Die Umsetzung von Trainings-, Ernährungs-, Regenerations-, Lifestyle- oder Supplementempfehlungen ausserhalb direkt betreuter Einheiten erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden. Soweit gesetzlich zulässig, haftet EŌN nicht für Schäden, die auf der eigenverantwortlichen Umsetzung von Empfehlungen, auf nicht mitgeteilten Risiken oder auf Umständen beruhen, die ausserhalb des Einflussbereiches von EŌN liegen. Die Haftung für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten sowie für sonstige nach zwingendem schweizerischem Recht nicht ausschliessbare Haftungsfälle bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde ist für einen angemessenen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst verantwortlich. Bei Retreats oder Veranstaltungen mit Reisecharakter wird zusätzlich der Abschluss einer geeigneten Reiseversicherung empfohlen.
13. Allgemeine Haftung
EŌN haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle und mittelbare Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten sowie für Haftungsfälle, die nach zwingendem schweizerischem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können, bleibt in jedem Fall unberührt.
14. Coaching-Pakete und Laufzeit
Coaching-Pakete gelten für die vertraglich vereinbarte Dauer. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die enthaltenen Leistungen innerhalb dieser Laufzeit in Anspruch zu nehmen. Nicht genutzte Leistungen verfallen grundsätzlich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern nicht zwingendes Recht, eine ausdrückliche individuelle Vereinbarung oder eine von EŌN schriftlich gewährte Verlängerung etwas anderes vorsieht. Ein Anspruch auf Auszahlung oder Übertragung nicht bezogener Leistungen besteht grundsätzlich nicht.
15. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Sistierung oder Verlängerung
Kann der Kunde aufgrund von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder vergleichbaren erheblichen Umständen die vereinbarten Leistungen vorübergehend nicht in Anspruch nehmen, kann auf Anfrage eine angemessene Sistierung oder Verlängerung vereinbart werden. EŌN berücksichtigt dabei Art, Dauer und Auswirkungen des Hinderungsgrundes sowie die bereits erbrachten Leistungen. Die finanziellen Folgen einer Sistierung, Verlängerung oder dauerhaften Verhinderung richten sich nach der konkreten Vereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Bereits fällige Zahlungen bleiben geschuldet, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
16. Vorzeitige Beendigung durch den Kunden
Beendet der Kunde die Zusammenarbeit vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer aus Gründen, die EŌN nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits ordnungsgemäss erbrachter Leistungen. Ob und in welchem Umfang noch nicht erbrachte Leistungen oder offene Vergütungen geschuldet bleiben, richtet sich nach dem konkreten Vertrag, den bereits erbrachten Leistungen, allfälligen ersparten Aufwendungen sowie den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Individuelle Kulanzregelungen bleiben vorbehalten.
17. Terminvereinbarungen und Absagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminverschiebungen oder Absagen müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späteren Absagen kann die reservierte Leistung vollständig verrechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann oder keine abweichende Vereinbarung besteht.
18. Verspätungen
Verspätungen des Kunden können die vereinbarte Leistungsdauer entsprechend verkürzen. Die ursprünglich vereinbarte Endzeit bleibt grundsätzlich bestehen. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Preisreduktion besteht nicht, sofern die Verspätung nicht von EŌN zu vertreten ist.
19. Nichterscheinen
Erscheint ein Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann die reservierte Leistung vollständig verrechnet werden. Zwingende gesetzliche Rechte sowie ausdrücklich vereinbarte Ausnahmen bleiben vorbehalten.
20. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist EŌN berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Beträge auszusetzen, soweit dies nach den Umständen angemessen und gesetzlich zulässig ist.
21. Ratenzahlungen
Werden Teilzahlungen vereinbart, bleibt der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag nach Massgabe des Vertrages geschuldet. Bei Zahlungsverzug kann EŌN nach Mahnung und angemessener Nachfrist den offenen Restbetrag fällig stellen, soweit dies gesetzlich zulässig und vertraglich vereinbart ist.
22. Widerrufs- und Rücktrittsrechte
Das schweizerische Recht kennt für gewöhnliche Onlinekäufe kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte, insbesondere soweit sie aufgrund der konkreten Art oder des Ortes des Vertragsabschlusses bestehen, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Soweit EŌN im Einzelfall freiwillig ein zusätzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht einräumt, richten sich dessen Voraussetzungen nach der entsprechenden schriftlichen Vereinbarung.
23. Online-Beratungen
Online-Beratungen und sonstige digital erbrachte Leistungen setzen eine geeignete technische Ausstattung und Internetverbindung auf Seiten des Kunden voraus. Für technische Störungen, Internetausfälle, Softwareprobleme oder andere Umstände ausserhalb des Einflussbereiches von EŌN wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen.
23a. Durchführungsort und Betreuungsform
Der konkrete Durchführungsort für Analysen, Assessments, Beratungen und Trainingseinheiten wird individuell und im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Kunden vereinbart. Nach vorheriger Vereinbarung können geeignete Leistungen auch beim Kunden zu Hause oder online erbracht werden, sofern Art und Inhalt der jeweiligen Leistung dies zulassen. Ein Anspruch auf Durchführung an einem bestimmten Ort, als Hausbesuch oder online besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
24. Retreats und Veranstaltungen
EŌN kann Retreats, Workshops und Veranstaltungen unter Einbezug unabhängiger externer Leistungserbringer organisieren. Für Leistungen, die aufgrund eines eigenständigen Vertrags unmittelbar von einem Drittanbieter erbracht werden, ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Hierzu können insbesondere Hotels, Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Guides, Veranstalter und sonstige Drittanbieter gehören. EŌN haftet für eigenes Verhalten nach Massgabe dieser AGB und des zwingenden Rechts. Programmänderungen aufgrund von Wetter, Sicherheit, organisatorischen Umständen, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die Kunden sind selbst für einen ausreichenden Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und gegebenenfalls Reiseversicherungsschutz verantwortlich. Die Teilnahme an Aktivitäten, Ausflügen, Trainings, Wanderungen, Wassersportaktivitäten, Transporten und Freizeitangeboten erfolgt unter Beachtung der jeweiligen Sicherheitsanweisungen und in eigener Verantwortung.
25. Höhere Gewalt
Kann EŌN aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, Pandemien, behördlicher Anordnungen, technischer Ausfälle oder vergleichbarer, von EŌN nicht zu vertretender Umstände Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen, ist EŌN für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit. Soweit möglich, wird EŌN eine zumutbare Ersatzlösung, Verschiebung oder Nachholung anbieten. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
26. Geistiges Eigentum
Sämtliche von EŌN erstellten Konzepte, Strategien, Analysen, Trainingspläne, Ernährungspläne, Dokumentationen, Präsentationen, Unterlagen und Inhalte bleiben, soweit rechtlich geschützt, geistiges Eigentum von EŌN Human Performance & Healthy Aging. Sie dürfen vom Kunden für den vereinbarten persönlichen Zweck genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EŌN, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
27. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
EŌN behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsabschlüsse bei Bedarf anzupassen, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Vorgaben, Änderungen des Leistungsangebots oder betrieblicher und organisatorischer Erfordernisse. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die AGB in der bei Vertragsabschluss vereinbarten Fassung. Änderungen während einer laufenden Vertragsdauer werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und gelten nur, soweit sie aufgrund zwingenden Rechts erforderlich sind, für den Kunden zumutbar sind und den Vertragscharakter nicht wesentlich verändern oder der Kunde der Änderung ausdrücklich zustimmt. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben in jedem Fall vorbehalten.
EŌN Human Performance & Healthy Aging